|
Tauchverbotszonen bestehen in den Nationalparks Brijuni, Krka, Kornaten und Mljet, in Teilen der Küstengewässer um Häfen, in Hafeneinfahrten und Hafenanlegestellen, in Gebieten mit dichtem Verkehr, in besonderen Reservaten und Naturparks (die Bucht von Mali Ston, der Limski Kanal, der Naturpark Telašćica) und in einer Zone von 100 m um vor Anker liegende Kriegsschiffe und geschützte militärische Objekte an der Küste. Die Genehmigung für die Organisation von Tauchaktivitäten in diesen Zonen erteilen die zuständigen staatlichen Behörden (die zuständigen Ministerien)
ermächtigten Tauchzentren, die in den genannten Gebieten aktiv sind. Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern: Kulturministerium, Abteilung für Archäologie tel. 01 61 16 848, fax 01 61 16 849. Abteilung für Denkmalpflege Split, Porinova 2, Split Tel. 021 305 430 Abteilung für Denkmalpflege Dubrovnik Tel. 020 411 075
Zonen kontrollierten Tauchens in Kroatien Mit vorausgehender Zustimmung des Kulturministeriums und seiner Außenstellen darf in folgenden Gebieten getaucht werden: Inseln Vis, Biševo, Svetac, Brusnik, Sušac, Kopište, Lastovo, Donji Škoji, Vrhovnjaci, Palagruža, im Meeresgürtel 300 m um die Insel Mljet und die Insel Jabuka, in den Gebieten im Umkreis von 300m um die gesunkenen Schiffe Szent Istvan, Premuda, Coriolanus Novigrad, Baron Gautsch, Sv. Ivan na Pučini, S-57 auf Pelješac und an den Fundstellen bei Žirje und Cavtat. Das Filmen und Fotografieren unter Wasser und die Erforschung archäologischer Fundstellen ist nur mit einer Sondergenehmigung des Kulturministeriums möglich. Im Falle eines Tauchunfalls ist zu benachrichtigen: Das Nationale Zentrum für die Suche und Rettung zur See Tel: 9155, 112 VHF-Kanäle 16, 10, 7 |