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Für die Reisnde mit dem Schiff durch Kroatien: Unbedingt Lesen Seit an der kroatischen Adriaküste Segelsport betrieben wird, fahren hier zahlreiche Vorläufer der heutigen Nautiker. Einst waren dies fast ausschließlich reiche Yachteigner, bedeutende Industrielle und gekrönte Häupter. Später, als sich die Nautikbewegung fortentwickelte und demokratisierte, insbesondere in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, wurde die Ostküste der Adria zum Ziel oder zur Basis einer viel größeren Zahl von Schiffen. In den letzten Jahren verzeichnet Kroatien regelmäßig jedes Jahr den Besuch einiger Zehntausender ausländischer Schiffe, und etwa zehntausend Schiffe unter fremder Flagge liegen an den Piers der kroatischen Marinas.
In den kroatischen Territorialgewässern sind alle Nautiker willkommen - die Formalitäten und Vorschriften beim Einlaufen sind einfach, aber sie müssen beachtet werden, damit der Aufenthalt möglichst angenehm wird. Die Fahrt ausländischer Nautiker in Kroatien wird durch das Seegesetzbuch und seine begleitenden Vorschriften geregelt. Bei der Ankunft in Kroatien müssen sie sich an den nächsten Seegrenzübergang wenden und anschließend in der Hafenmeisterei eine Vignette kaufen, die ihnen die Fahrt in den kroatischen Territorialgewässern ab dem Kauftag der Vignette für ein Jahr erlaubt. So wird die Vignette praktisch zur Genehmigung für die Fahrt in den kroatischen Territorialgewässern. Mit dem Kauf der Vignette werden auch die Kosten der Steuer für die Schifffahrtssicherheit, die Leuchtfeuergebühr und sowie eine Verwaltungsgebühr beglichen. Die Höhe der Steuer für die Schifffahrtssicherheit hängt von der Länge des Schiffs ab, aber wenn ein Schiff mehrere Jahre in Folge in die Republik Kroatien kommt, verringern sich diese Gebühren. Während der Gültigkeitsdauer der Vignette können die Besatzungsmitglieder auf dem Schiff zweimal ausgetauscht werden plus dreißig Prozent der Zahl der Crewmitglieder, die sich den Schiffsdokumenten des betreffenden Schiffs zufolge auf dem Schiff aufhalten dürfen. In diese Zahl werden Kinder unter zwölf Jahren nicht eingerechnet. Neue Besatzungsmitglieder werden in das Formular der Crewliste eingetragen, das in der Hafenmeisterei beglaubigt wird und das während der Fahrt auf dem Schiff mitgeführt werden muss. Bevor ein Schiff Kroatien verlässt, muss es sich an einem Seezollgrenzübergang abmelden und dann auf dem kürzesten Wege die kroatischen Territorialgewässer verlassen. Die folgenden Seegrenzübergänge sind ständig geöffnet: Umag Poreč, Rovinj, Pula, Raša (Bršica), Rijeka, Mali Lošinj, Zadar, Šibenik, Split, Ploče, Korcula, Dubrovnik, Vela Luka, Ubli, während in der Tourismussaison auch die Übergänge in der ACI Marina in Umag, in Novigrad, Sali, Božava, Primošten, Hvar, Stari Grad auf der Insel Hvar, Vis, Komiža und Cavtat zur Verfügung stehen. Hier finden die Zoll- und die Passkontrolle statt. Wenn ein Schiff aus irgendeinem Grunde nicht in der Lage ist, in einen dieser Häfen einzulaufen, wendet es sich an die nächstgelegene Hafenmeisterei. In der Hafenmeisterei meldet sich auch der Eigner eines Bootes, das auf dem Landwege hierher transportiert worden ist, bevor er seine Schifffahrt antritt, und hier kauft er aufgrund bestimmter Dokumente die Vignette und erhält damit die Erlaubnis für seinen Törn. Der Skipper auf einem Schiff muss über seine Befähigung, das Boot zu führen, einen Nachweis besitzen, der den nationalen Vorschriften des Staates entspricht, dessen Flagge auf dem Schiff weht, bzw. den Vorschriften der Republik Kroatien. |