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Reiserücktrittsversicherung |
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Allen Kunden empfehlen wir den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, Reiseversicherung sowie eine Reisekrankenversicherung. 1). Sie können die Reiserücktrittsversicherung oder Reiseversicherung und nach bedarf auch Reisekrankenversicherung konventionell abschließen. Dann erhalten Sie entsprechende Unterlagen bei der Buchung von. Oder Sie buchen direkt übers Internet.
Gute Erfahrungen haben wir mit der "Europäischen Reiseversicherung AG " gemacht, auf deren Angebot wir hiermit verweisen.
Wichtige Informationen zur Reiserücktrittsversicherung und Reiserücktrittskosten-Versicherung:
Abschlussfrist: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung - Reiserücktrittsversicherung oder Reiseversicherung kann als Einzelversicherung oder im Paket nur bei Buchung der Reise, muss jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.
Bausteinbuchungen: Bei Bausteinbuchungen gilt die versicherte Reise in ihrer Gesamtheit mit Antritt des ersten Bausteins als angetreten. Stornokosten gemäß Teil A, § 1 (Rücktritt vor Reiseantritt bzw. Beginn der Seminarveranstaltung / Stornierung) werden nach Antritt der Reise - auch für noch nicht angetretene Bausteine - nicht erstattet.
Risikopersonen: Der Versicherungsfall kann ausgelöst werden durch: - die versicherte Person
- Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der versicherten Person
- Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
- mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben. Für diesen Personenkreis besteht jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens vier Personen.
Versicherte Gründe sind z. B.: - Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
- Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren Handlungen eines Dritten
- Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
- Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person
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